Wirkliche Teilhabe und Integration
Für Menschen mit Assistenzbedarf gibt es bisher lediglich begrenzte Möglichkeiten selbstbestimmt und gemeinsam mit Menschen ohne Handicap zu wohnen und damit gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das möchten wir ändern! Wir initiieren echte Teilhabe und integrieren Menschen mit Behinderung bewusst in unsere Hausgemeinschaften.
Das inklusive Mehrgenerationen-Wohnprojekt der OEKOGENO SWH eG setzt auf eine quartiersnahe Pflege und schafft eine nachbarschaftliche Normalität. Unsere Nachbarschaft deckt die ganze gesellschaftliche Vielfalt ab: Alt und Jung, Paare und Singles, Studierende und Rentner*innen, Familien, Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund - und Menschen mit Assistenzbedarf. Denn wir sind der Meinung, dass Inklusion gemeinschaftlich gelebt werden muss.
Mit Behinderung in der Hausgemeinschaft wohnen
Unser Konzept beinhaltet eine Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung. Unser Angebot richtet sich an Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung und/oder Assistenzbedarf.
Dazu schaffen wir bereits in der Planungsphase die nötigen Voraussetzungen: Die Räume sind im gesamten Gebäude barrierefrei und pflegegerecht ausgestattet. Unsere Bewohner*innen können selbst entscheiden, in welcher Wohnform und mit welchen Mitbewohner*innen sie leben wollen. Die eventuell notwendige Hilfe bei der Pflege oder Tagesstrukturierung sowie Hilfen in der Alltagsbewältigung wählen die WG-Bewohner*innen individuell über entsprechende Anbieter. Die individuelle Gruppenkonzeption entsteht mit den Wohnungsbewerber*innen.
Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
Das selbstständige Wohnen ist für unsere Bewohner*innen mit Behinderung eine große Herausforderung. Wir helfen ihnen dabei, einzeln oder auch als Zusammenschluss in Form einer Auftraggeber*innen-gemeinschaft einen Dienstleister zu finden, der sie in ihrem Alltag unterstützt. Wir sind bei Vorgesprächen mit den in Frage kommenden Anbietern dabei und beantworten die Fragen zum Projekt.
Die Kosten für die notwendigen Hilfen bei der Bewältigung des Alltags werden auf Antrag im Rahmen der jeweiligen persönlichen Bedarfsanalyse und mit Kostenübernahme der zuständigen Kostenträger wie z.B. Eingliederungshilfe, Pflegekassen, etc. abgerechnet.
Finanzierung über das persönliche Budget
Menschen, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, können Leistungen auch als persönliches Budget beantragen. Dies bedeutet, dass sie einen Geldbetrag oder Gutschein bekommen, mit dem sie die notwendigen Leistungen selbst organisieren und bezahlen ( § 57 SGB XII in Verbindung mit § 17 SGB IX).
Persönliche Budgets können grundsätzlich für alle Leistungen zur Teilhabe anstelle von Dienst- und Sachleistungen bewilligt werden. Auch Einmalzahlungen sind möglich. Unterschieden wird zwischen dem einfachen persönlichen Budget, bei dem nur ein Leistungsträger zuständig ist und dem sogenannten trägerübergreifenden persönlichen Budget, bei dem mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen erbringen.
Genossenschaftlicher Anteil
Auch Bewohner*innen mit Behinderung leisten eine genossenschaftliche Einlage. Diese beträgt in einer 5er-Wohngemeinschaft in der Regel rund 10.000 Euro. Die Einlage der Wohngenoss*innen wird nicht verzinst und nach Auszug rückerstattet oder nach Versterben vererbt.